
Regelungen verschärft: 2G in Gaststätten und Hotels
n-tv
Miesbach/Berchtesgaden (dpa/lby) - Immer mehr besonders stark von Corona-Neuinfektionen betroffene Kommunen in Bayern verschärfen die Maßnahmen über die landesweiten Regelungen hinaus. In den Landkreisen Mühldorf am Inn, Altötting, Traunstein, Berchtesgadener Land, Miesbach sowie Stadt und Landkreis Rosenheim gelte ab Montag 2G in Gastronomie und Beherbergungsbetrieben, teilten die Landratsämter am Freitag mit. Zudem müssen auch kleine Betriebe - nicht erst ab zehn Mitarbeitern - die 3G-Regel anwenden. "Die Lage in den Kliniken der Region ist besorgniserregend", heißt es in einer gemeinsamen Mitteilung.
Ergänzend zum Katastrophenfall im Freistaat hätten sich die Landräte und der Oberbürgermeister der Stadt Rosenheim mit der Regierung von Oberbayern auf die weitergehenden Maßnahmen verständigt.
Nur Geimpfte, Genesene sowie Kinder unter zwölf Jahren haben Zugang zu Gaststätten und Beherbergungsbetrieben. Wer sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen könne, brauche einen PCR-Test. Für schon angereiste Gäste gilt eine Übergangsfrist bis 21. November. Der Gastgeber könne die Verschärfung aber auch gleich umsetzen.