Rechtsstreit zwischen AfD und Innensenator Andy Grote
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Das Hamburgische Verfassungsgericht befasst sich am Dienstag (10.00 Uhr) mit einem Streit zwischen der AfD-Fraktion in der Bürgerschaft und Innensenator Andy Grote. Der SPD-Politiker hatte bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2019 im Zusammenhang mit dem formal aufgelösten "Flügel" gesagt, dass die AfD in Hamburg ihren Konfrontationskurs gegen die staatstragenden demokratischen Parteien verstärke. "Das kann man auch in Hamburg beobachten, unter anderem durch die Forderung der Aufhebung der staatlichen Maßnahmen im Kontext der Bekämpfung der Corona-Pandemie", sagte der Innensenator. Dagegen wehrt sich die AfD nun vor Gericht.
Die AfD sieht ihre Rechte als Teil der Opposition und der freien Mandatsausübung verletzt. Dem Innensenator habe eine öffentliche Bewertung ihrer Parlamentsarbeit nicht zugestanden. Er habe die AfD außerhalb der den Staat tragenden Parteien verortet und deren Abgeordnete als den Staat ablehnende Volksvertreter dargestellt. Dies könne die Kommunikation zu den Bürgern nachhaltig beeinträchtigen. Die Äußerungen seien auch gar nicht nötig gewesen, da es keinerlei Verbindung der AfD-Fraktion zum "Flügel" gebe.
Innensenator Grote ist laut Gericht dagegen der Meinung, dass seine persönlichen Wahrnehmungen das Gebot der Sachlichkeit und Neutralität nicht verletzten. Weder werde unzulässig in die Kommunikationsbeziehung der AfD zu den Bürgern eingegriffen, noch würden deren Abgeordnete als den Staat ablehnende Volksvertreter dargestellt. Mit einer Urteilsverkündung ist nach Angaben des Gerichts im Dezember zu rechnen.