Rechtsextremer Jura-Student darf Referendariat antreten
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Das Land Brandenburg wollte verhindern, dass ein Rechtsextremer seine Juristen-Ausbildung nach dem Studium fortsetzt. Ein Gericht entschied: Er darf ein Referendariat antreten - Voraussetzung etwa für ein Richteramt.
Cottbus (dpa/bb) - Ein rechtsextremer Jura-Student kann trotz seiner Gesinnung eine Ausbildung als Referendar im Land Brandenburg antreten. Das entschied das Verwaltungsgericht Cottbus nach einem Eilantrag. Der Jurist, der das erste Staatsexamen bestanden hatte und nicht vorbestraft ist, muss demnach in den juristischen Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Es sind aber bestimmte Auflagen denkbar, etwa dass er beispielsweise nicht bei Verfahren eingesetzt wird, die mit dem Ausländerrecht zu tun haben, wie ein Gerichtssprecher am Freitag sagte.
Das Brandenburgische Oberlandesgericht (OLG) hatte dem Jura-Studenten zunächst die Aufnahme in ein öffentlich-rechtliches Ausbildungsverhältnis zum 01. Mai 2024 mit der Begründung versagt, seine rechtsextremen Anschauungen und Aktivitäten stünden dem entgegen, wie das Verwaltungsgericht Cottbus am Freitag mitteilte (AZ.: VG 1 L 199/24). Das OLG entscheidet im Auftrag des Landes über die Zulassung zum Rechtsreferendariat. Der Jurist ging gegen seine Ablehnung mit einem Eilantrag vor.
Das Verwaltungsgericht Cottbus folgte nun nicht der Auffassung des OLG: Eine Aufnahme in den juristischen Vorbereitungsdienst könne nach derzeit geltender Rechtslage nur abgelehnt werden, wenn der Bewerber persönlich ungeeignet sei. Dies sei in der Regel bei vorsätzlich begangenen Straftaten der Fall die mit einer - noch nicht getilgten - Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr geahndet worden seien, hieß es. Der Antragsteller sei jedoch nicht vorbestraft. Die Aufnahme in den Vorbereitungsdienst könne nicht versagt werden. Der Beschluss des Cottbuser Gerichts kann jedoch angefochten werden.