Rechtsanspruch auf Digitalisierung der Verwaltung gefordert
n-tv
Deutschland hinkt bei der Digitalisierung hinterher, auch bei Behörden und Verwaltungen. Damit sich das ändert, sollten Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen einen Rechtsanspruch darauf haben, sagen Wissenschaftler. Nur so würden gesetzte Ziele auch einhaltbar.
Beim digitalen Umbau der Verwaltung schlagen Wissenschaftler einen Rechtsanspruch für Bürger und Unternehmen vor. Um der Verwaltungsdigitalisierung neue Dynamik zu verleihen, sollten entsprechende Ziele und Fristen mit einem durchsetzbaren Rechtsanspruch unterlegt werden, heißt es in einer Studie der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften acatech. "Ein Rechtsanspruch würde den Handlungsdruck erhöhen und Verbindlichkeit schaffen", sagte acatech-Vizepräsident Christoph M. Schmidt.
Der Studie zufolge läuft die Digitalisierung der Verwaltung schleppend. Das 2017 in Kraft getretene Onlinezugangsgesetz sehe vor, dass bis Ende des Jahres 2022 insgesamt 575 Bündel von Verwaltungsleistungen für Nutzer online verfügbar sein sollten. Mehr als ein Jahr nach Ablauf dieser Frist seien jedoch erst 155 Leistungen bundesweit flächendeckend digital verfügbar. Das neue Onlinezugangsgesetz (OZG 2.0), das sich auf Bundesverwaltungen bezieht, war im März im Bundesrat gescheitert und befindet sich im Vermittlungsverfahren von Bundesrat und Bundestag.
Ein Grund für die deutliche Verfehlung der Ziele ist laut Studie, dass eine Überschreitung der Frist zur Digitalisierung von Verwaltungsleistungen bislang mit keinerlei rechtlichen Konsequenzen sanktioniert werde. "Wenn man sehr ehrgeizige Ziele vorgibt, aber keine Konsequenzen bei Zielverfehlung vorsieht, fehlt die Bindungswirkung der Zielvorgaben", sagte Schmidt, Professor am RWI -Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung in Essen und früherer Vorsitzender der "Wirtschaftsweisen".
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