Rechter Terror-Anschlag von Hanau: Versäumnisse bei Waffenbehörde
Frankfurter Rundschau
Ein Mann ermordet in Hanau im Februar 2020 mehrere Menschen. Grund ist Rassismus. Nun zeigen sich Versäumnisse der Waffenbehörde.
Hanau - Der Attentäter von Hanau antwortete nicht auf Fragen zur Aufbewahrung seiner Waffen und verstieß offensichtlich gegen die Meldepflicht in München. Doch das Kreisordnungsamt, das Kritik zurückweist, zog keine Konsequenzen. Es folgt der Anschlag in Hanau.
Am 6. September 2018 wird eine Sachbearbeiterin der Waffenbehörde des Main-Kinzig-Kreises deutlich und stellt Tobias R., dem späteren rassistischen Attentäter von Hanau, der bereits anderweitig aufgefallen war, eine Art Ultimatum: Sie erinnert ihn an den – laut Akte bereits seit Mitte 2017 – geforderten Nachweis zur ordnungsgemäßen Aufbewahrung seiner Waffen. Ein wesentlicher Aspekt im Hinblick auf die notwendige Zuverlässigkeit von Besitzern.
Die Beamtin verlangt, bis zum 31.10.2018 geeignete Unterlagen vorzulegen, und dankt vorab. R. wohnte damals bereits seit 2014 in München, meldete sich dort aber nicht an, weshalb – rein formal betrachtet – das Amt mit Sitz in Linsengericht seine Waffenakte zu bearbeiten hatte.
Hat R. die Forderung jemals erfüllt? In der Akte findet sich kein Eintrag. Zumindest lag offenbar etwa 15 Monate lang keine Antwort auf die wichtige Frage nach der Aufbewahrung vor, sonst wäre sie nicht immer wieder gestellt worden. Seine Waffen durfte er dennoch behalten und erhielt, nach etwa einem dreiviertel Jahr „Funkstille“, sogar einen Europäischen Feuerwaffenpass, den er am 1. August 2019 beantragte und bereits am 21. August 2019 in der Behörde abholen durfte. Damit konnte er in die Slowakei fahren und ein Schieß- und Gefechtstraining absolvieren.
Das geht aus Unterlagen der Abteilung für Waffenwesen des Kreisordnungsamts hervor, in denen die Frankfurter Rundschau recherchiert hat. Es ist nicht der einzige Aspekt in der Kommunikation zwischen der Behörde und R., der Fragen aufwirft und auf Nachlässigkeiten oder Überforderung in dem Amt hindeutet.