
Rechter Richter: Juristischer Streit um die Causa Jens Maier
n-tv
Der Sächsische Verfassungsschutz stuft den AfD-Politiker Jens Maier als rechtsextrem ein. Nach seinem Ausscheiden aus dem Bundestag will er wieder als Richter im Freistaat arbeiten.
Dresden (dpa/sn) - Von einer neuerlichen Arbeit in Dresden muss Jens Maier, Richter mit AfD-Parteibuch, schon zu Zeiten als Bundestagsabgeordneter geträumt haben.
Im Februar 2021 schilderte er auf einem Parteitag in der Elbestadt seine Gemütslage. Dresden sei die "Hauptstadt des Widerstandes", Berlin die Stadt des "Multikulti, der Dekadenz und des allgegenwärtigen Kulturrassismus": "Wenn ich dann freitags von Berlin nach Sachsen zurückkomme, nach Elbflorenz, dann ist das so, als ob man aus dem Dunkeln ins Licht zurückkehrt." Der 59-Jährige wurde damals auf Platz 2 der Landesliste für den Bundestag gewählt. Das reichte nicht. Da die AfD in Sachsen mehrere Direktmandate holte, zog die Liste am Ende nicht.
Kurz vor Weihnachten 2021 stellte Maier den Antrag auf Rückkehr in die sächsische Justiz, sein früherer Arbeitsplatz war das Dresdner Landgericht. Allerdings läuft die Heimkehr ins lichte Sachsen nicht ganz so geräuschlos, wie er sich das vorgestellt haben mag. Aus Sicht des Justizministeriums ist der Fall klar: Laut Abgeordnetengesetz hätten Richter das Recht, wieder ins Dienstverhältnis zurückzukehren. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf die frühere Dienststelle. Bis 15. März muss das Ministerium entscheiden, wo der vom sächsischen Verfassungsschutz als Rechtsextremist eingestufte Maier künftig wieder Recht sprechen darf. Einzelheiten will man nicht mitteilen.