
"Recht auf schnelles Internet": Minister übt Kritik
n-tv
Langsames Internet? Ein Ärgernis. Besonders wenn daheim gar keine bessere Verträge verfügbar sind und der einzige Anbieter keine Beschleunigung verspricht. Ein neuer Rechtsanspruch verspricht nun Abhilfe. Doch einem CSU-Minister geht das nicht weit genug.
Berlin (dpa/lby) - Nachdem ein zentral zuständiger Bundestagsausschuss das "Recht auf schnelles Internet" bewilligt hat, übt Bayerns Heimatminister Albert Füracker (CSU) Kritik an den Berliner Plänen. "Der Beschuss ist rückwärtsgewandt und bremst die Digitalisierung in Deutschland aus", sagte er der Deutschen Presse-Agentur. Stattdessen sei eine Beschleunigung nötig.
Der Digitalausschuss des Bundestags hatte am Mittwoch grünes Licht für das Vorhaben der Bundesregierung gegeben, demzufolge künftig überall in Deutschland im Festnetz mindestens 10 Megabit pro Sekunde im Download verfügbar sein müssen. Das ist nicht viel, aber immerhin etwas - und in manchen städtischen Randlagen oder in entlegenen Siedlungen auf dem Land wohl eine Verbesserung zum Status quo. Hat ein Haushalt weniger, hat er künftig aller Voraussicht nach einen Rechtsanspruch auf einen besseren Anschluss. Die Bundesnetzagentur könnte dann die Verlegung besserer Leitungen veranlassen.
Es geht um die "Verordnung über die Mindestanforderungen für das Recht auf Versorgung mit Telekommunikationsdiensten". Der in politischen Kreisen übliche Name "Recht auf schnelles Internet" ist etwas irreführend. Denn "schnell" ist das Internet auf dem in der Verordnung beschriebenen Mindestlevel wahrlich nicht. Vielmehr wird nur eine Grundversorgung definiert. Da es der erste Rechtsanspruch auf eine Breitband-Grundversorgung ist und die Untergrenze künftig Jahr für Jahr steigen wird, gilt das Regelwerk dennoch als wichtiges Hilfsmittel für den Verbraucher.