
Rebelliert die AfD-Fraktion gegen Weidel?
n-tv
Gemeinsam mit Co-Parteichef Chrupalla will Alice Weidel die AfD-Fraktion durch die kommenden Jahre führen. Sie kandidiert als eine von zwei Fraktionschefs. Einem Bericht zufolge könnte nun eine von zwei Abgeordneten vorgeschlagene Änderung im Wahlprozedere ihre Pläne durchkreuzen.
Schon die erste Sitzung nach der Bundestagswahl könnte Unruhe in die neu zusammengesetzte AfD-Fraktion bringen. Wie der "Spiegel" berichtet, planen Gegner von Co-Fraktionschefin Alice Weidel, die Wiederwahl der 42-Jährigen zu verhindern. Dafür wollen die AfD-Abgeordneten demnach die sogenannte Arbeitsordnung ändern, die eine Neuwahl der Fraktionsspitze regelt. Zum Hintergrund: Weidel führt die Fraktion seit vier Jahren neben dem AfD-Ehrenvorsitzenden Alexander Gauland. Gemeinsam mit Co-Parteichef Tino Chrupalla will sie sich bei der heutigen konstituierenden Sitzung als neue Doppelspitze zur Wahl stellen.
Der "Spiegel" zitiert aus einem Papier der Abgeordneten Martin Renner und Dirk Spaniel. Darin seien zwei Änderungsvorschläge aufgeführt.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.