Rauschmittel-Konsum bleibt an Schulen "ausnahmslos verboten"
n-tv
Volljährige Schüler dürfen in kleiner Menge Cannabis in ihren Brotdosen, Taschen oder Rucksäcken mitbringen - es aber in der Schule nicht konsumieren. Ministerin Feller zeigt den Schulen Optionen auf.
Düsseldorf (dpa/lnw) - Auch nach der gesetzlichen Teillegalisierung von Cannabis bleibt der Konsum von Rauschmitteln jeglicher Art an Nordrhein-Westfalens Schulen "ausnahmslos verboten". Das gelte für Schüler und Lehrer gleichermaßen, stellte das Schulministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur in Düsseldorf klar. "Schulen können in ihren Hausordnungen aus Gründen des Gesundheitsschutzes ein Cannabisverbot verankern."
Schulministerin Dorothee Feller (CDU) sagte der dpa: "Cannabis hat an unseren Schulen nichts zu suchen." Leider habe es der Bund versäumt, für ein Verbot von Cannabis an Schulen eine klare rechtliche Grundlage zu schaffen. Umso wichtiger sei es, dass er jetzt seine Zusage einhalte und die angekündigten Präventionsmaßnahmen für Kinder und Jugendliche zügig umsetze. "Die Landesregierung wird fortlaufend prüfen, ob weitere Schritte zum Schutz von Kindern und Jugendlichen erforderlich sind."
Für Schlagzeilen hatte in der vergangenen Woche eine Erläuterung der Rechtslage aus dem hessischen Kultusministerium gesorgt, wonach volljährige Schüler bis zu 25 Gramm Cannabis in ihren Taschen und Rucksäcken in die Schule mitbringen dürfen. Ihnen drohen dafür keine Strafen. Grundsätzlich bleibt aber der Cannabis-Konsum in Schulen und im Umkreis von 100 Metern verboten, wie das Wiesbadener Kultusministerium erläutert hatte. Manche Schulen oder Schulträger - etwa Kommunen oder kirchliche Einrichtungen - hätten über eine eigene Hausordnung bereits das Mitbringen von Drogen untersagt.