Radikalisiert sich der Klimaprotest?
ZDF
Geht die Politik nicht auf ihre Forderungen ein, wollen Klima-Aktivisten sogar Flughäfen blockieren. Was sagen Rechtsexperten zu den Drohungen?
Sie nennen sich "Der Aufstand der letzten Generation" und haben in den vergangenen Wochen mit umstrittenen Aktionen auf sich aufmerksam gemacht. Die Klima-Aktivisten blockieren Straßen in Berlin oder verteilten Mist im Landwirtschaftsministerium. Von der Politik fordern sie unter anderem ein Gesetz, das das Wegwerfen von noch genießbaren Lebensmitteln durch Supermärkte verbietet.
Am Mittwoch erhöhte die Gruppe den Druck. Sollte die Politik nicht auf ihre Forderungen reagieren, drohten sie auf Twitter mit einer Ausweitung der Aktionen:
Konkret nannten die Aktivisten Häfen und Flughäfen als mögliche Ziele.
Für Martin Heger, Professor für Strafrecht an der Berliner Humboldt-Universität, verstoßen die Aktivisten mit ihrer Drohung gegen Gesetze:
Auch die angekündigten Protestaktionen selbst könnten Teilnehmende in Konflikt mit dem Gesetz bringen. "Ist es eine zulässige Demonstration wäre sie nicht rechtswidrig. Das erscheint aber fraglich, denn da es ja nicht spontan ist, müsste es vorher angemeldet werden", sagt Heger ZDFheute. "Wenn die Demonstranten längerfristig den Zugang blockieren, etwa indem sie sich an dem Gebäude festketten oder festkleben, so dass kein Passagier hineinkommt, ist das ebenfalls eine strafbare Nötigung." Blockierten sie eine Landebahn, könnte das sogar als gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr gewertet werden.
Einige Internetnutzer werfen der Aktivistengruppe sogar Terrorismus vor. Die Bedingungen dafür sieht Herger aber nicht erfüllt. "Da nicht die in § 129a StGB genannten Straftaten begangen werden, liegt jedenfalls keine terroristische Vereinigung vor", so Heger.
Ein Eingriff in den Luftverkehr kann zwar unter Terrorismus fallen, doch die Tat müsse dazu bestimmt sein, die Bevölkerung einzuschüchtern oder eine Behörde mit Gewalt zu nötigen. "Das ist hier nicht der Fall; die Bevölkerung ist verärgert, aber nicht eingeschüchtert", sagt Heger. Für Heger kommt auch die Bildung einer kriminellen Vereinigung nach § 129 StGB nicht in Frage, da die dafür erforderliche Freiheitsstrafe von mindestens zwei Jahren bei den bisherigen Aktionen nicht gegeben sei.