Quarantäne auch für Geimpfte nach Reise in Variantengebiet
Die Welt
Das Verwaltungsgericht bestätigt die 14-tägige Quarantänepflicht für geimpfte Reiserückkehrer aus Virusvariantengebieten. Trotz des Schutzes sei die Absonderung nicht rechtswidrig. Ein Paar hatte zuvor per Eilantrag geklagt. Alle Entwicklungen im Live-Ticker.
Reiserückkehrer aus einem Virusvariantengebiet müssen einer Gerichtsentscheidung zufolge auch dann 14 Tage in häusliche Quarantäne, wenn sie bereits einen vollständigen Corona-Impfschutz besitzen. Das hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf nach eigenen Angaben am Mittwoch entschieden und damit einen Eilantrag eines Ehepaars aus Neuss abgelehnt. Die Reiserückkehrer aus Brasilien wollten abweichend von der Regelung in der Corona-Einreiseverordnung der Bundesregierung mit ihrem Eilantrag erreichen, dass sie sich nicht in Quarantäne begeben müssen (Az.: 29 L 1267/21). Die in der Coronavirus-Einreiseverordnung der Bundesregierung festgelegte Absonderungspflicht von Personen, die aus einem Virusvariantengebiet einreisen, sei nicht offensichtlich rechtswidrig. Obwohl die Absonderungspflicht auch für vollständig Geimpfte gelte und eine Freitestungsmöglichkeit nicht vorgesehen sei, sei die Absonderung für einen Zeitraum von 14 Tagen nicht unverhältnismäßig und verstoße auch nicht gegen den Gleichheitssatz.More Related News