Pyrotechnik-Händler scheitern vor Gericht
DW
Zum zweiten Mal in Folge dürfte der Jahreswechsel in Deutschland ungewöhnlich ruhig werden: Das bundesweite Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk wurde vom zuständigen Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Die Hoffnungen von Pyrotechnik-Händlern und -Herstellern in Deutschland haben sich nicht erfüllt: Ihre Eilanträge gegen das vom Bundesinnenministerium angeordnete Verkaufsverbot für Silvesterfeuerwerk blieben erfolglos, wie das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg mitteilte.
Der 6. Senat des OVG räumte ein, dass wegen der Eilbedürftigkeit eine hinreichend verlässliche Einschätzung der Rechtmäßigkeit der Regelung nicht möglich gewesen sei. Die daher nötige Folgenabwägung gehe jedoch zulasten der Antragsteller aus: Zwar greife das Verkaufsverbot in deren Grundrechte ein. Der verfolgte Zweck, eine weitere Belastung insbesondere Corona-bedingt stark ausgelasteter Krankenhäuser zu verhindern, überwiege aber.
Zuvor hatte bereits das Verwaltungsgericht Berlin entsprechende Anträge zurückgewiesen - diese Entscheidung wurde vom Oberverwaltungsgericht in nächster Instanz bestätigt.
Der Bundesrat hatte das umfassende Verkaufsverbot für Böller Mitte Dezember gebilligt. Zahlreiche Kommunen haben darüber hinaus das Abbrennen von Pyrotechnik an zentralen Plätzen in der Silvesternacht untersagt. Der Verband der pyrotechnischen Industrie (VPI) sprach von einem "Todesstoß" für die gesamte Branche - schließlich galt wegen der Pandemie schon vor einem Jahr ein Verkaufsverbot.
Die Behörden gehen davon aus, dass wieder verstärkt Böller aus Nachbarländern wie Polen in die Bundesrepublik geschmuggelt werden. Das Hauptzollamt Frankfurt (Oder) rechnet bis Jahresende mit bis zu drei Tonnen illegalem Feuerwerk - dabei gelten die "Polenböller" als besonders gefährlich.