
Putins Besitzanspruch beunruhigt den Rest
n-tv
Der Klimawandel macht die Arktis ganzjährig zugänglich. Das ist vor allem für die Ausbeutung von Rohstoffen interessant. Wem die wohl gehören, daran lässt Russland keinen Zweifel mehr. Wut und Sorgen können die übrigen Anrainer dem russischen Außenminister bei einem Treffen in Island schildern.
In der Arktis-Region hegen viele Großmächte wachsende Ansprüche. Vor diesem Hintergrund treffen sich die Außenminister der Anrainerstaaten zu zweitägigen Gesprächen des Arktischen Rates in Island. Erstmals seit dem Amtsantritt von US-Präsident Joe Biden sollen dort auch die Außenminister der USA und Russlands zu einem Vier-Augen-Gespräch zusammenkommen. Moskau hatte zuvor seine Gebietsansprüche deutlich gemacht und die Arktis kurzerhand zu russischem Territorium erklärt. Dem Arktischen Rat gehören Russland, die USA, Kanada, Norwegen, Dänemark, Schweden, Finnland und Island an. Auf der Agenda des Treffens stehen vor allem auch die Folgen und Gefahren des Klimawandels in der Region.
Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.