
Putin-treue Nachtwölfe machen sich auf den Weg nach Berlin
Frankfurter Rundschau
Eine kremlnahe Rockergang ist auf dem Weg und will von Moskau bis Berlin fahren. In der deutschen Hauptstadt soll die Gruppe spätestens am 9. Mai eintreffen. Ob das klappt, ist höchst fraglich.
Berlin - Von Moskau bis nach Berlin will die kremltreue Rockergang der Nachtwölfe fahren. Angeführt von ihrem Chef Alexander Zaldastanov, einem engen Vertrauten des russischen Präsidenten Wladimir Putin, starteten die Rocker am Samstag (29. April) in Moskau. Das berichtet die französische Nachrichtenagentur AFP.
Erklärtes Ziel der Fahrt, die den Namen „Die Straßen des Sieges“ trägt, ist das Gedenken an das Ende des Zweiten Weltkriegs. Während in Deutschland der 8. Mai als Tag der Befreiung gefeiert wird, ist es in Russland der 9. Mai. Die Fahrten der Rocker haben mittlerweile Tradition. Ebenso wie die damit einhergehenden Sicherheitsbedenken der Behörden. Bereits im Jahr 2015 hat Polen die Durchfahrt der Rocker verboten. Laut AFP wurden in den letzten Jahren immer wieder viele Rocker an der deutsch-polnischen Grenze abgewiesen.
Teile des Motorradkorsos hielten beim Start in Moskau russische und sowjetische Fahnen in die Höhe, wie eine Journalistin der AFP berichtet. Außerdem sollen einige das Z-Symbol an ihren Maschinen befestigt haben. Seit dem Russland die Ukraine im Februar 2022 überfiel, gilt es als Zeichen der Befürwortung des Krieges. Viele russische Militärfahrzeuge haben ebenfalls ein aufgemaltes Z.
Wer in Deutschland ein „Z“ als Zeichen der Befürwortung des Krieges trägt, macht sich damit strafbar. Das teilte das Bundesinnenministerium bereits im März 2022 mit. Nach dem Paragraf 140 des Strafgesetzbuches, können hierfür bis zu drei Jahre Haft festgesetzt werden.
Die Rockergang der Nachtwölfe ist auch in Deutschland bereits bekannt. So warnte der Verfassungsschutz im Jahr 2016 „mehrfach vor gezielten Aktionen Russlands zur sogenannten Destabilisierung Deutschlands“. Die Organisation steht seit mehreren Jahren unter besonderem Fokus der Behörden.