Punktsieg für Frauen in einem Traditionsverein
DW
Dürfen Vereine aus Tradition Frauen von Bräuchen ausschließen? Im Allgäu hat eine Frau deswegen ihren eigenen Fischerei-Verein verklagt - und vor Gericht zweimal recht bekommen.
Der Memminger Fischertagsverein muss künftig auch weibliche Mitglieder zu seinem traditionellen Stadtbachfischen zulassen, urteilte das Landgericht Memmingen. Noch im Gerichtssaal nahm bei Klägerin Christiane Renz die Vorfreude überhand. "Die Schuhe stehen parat", sagte die Allgäuerin mit Blick auf den nächsten Fischertag. "Dann wird pünktlich am Bach gestanden und reingejuckt." Jahrelang war Renz das "Jucken", das jährliche Ausfischen des Stadtbachs in Memmingen mit Tausenden Zuschauern, vom eigenen Verein verwehrt worden - weil sie eine Frau ist. Das Urteil sei ein wichtiger Schritt zu mehr Gleichberechtigung, sagte die Juristin Sarah Lincoln von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF). Damit habe das Gericht ein von der GFF erstrittenes Präzedenzurteil für mehr Geschlechtergerechtigkeit bestätigt. Die Entscheidung unterstreiche, dass Vereine Frauen nicht willkürlich benachteiligen dürfen, sagte Lincoln.More Related News