Prozess um "Z"-Symbol in Heckscheibe: Reduzierte Geldstrafe
n-tv
Hamburg (dpa/lno) - Das Landgericht Hamburg hat die Verurteilung eines Autofahrers wegen Zeigens des "Z"-Symbols zu einer Geldstrafe von 80 Tagessätzen bestätigt. Die Strafkammer reduzierte am Donnerstag jedoch den Tagessatz von 50 auf 20 Euro, wie die Gerichtspressestelle mitteilte. In erster Instanz war der 62-Jährige am 25. Oktober vergangenen Jahres wegen Billigung von Straftaten schuldig gesprochen worden.
Der Angeklagte bestritt nicht, ein weißes DIN-A4-Blatt mit einem blauen Z an seinem Auto befestigt zu haben. Laut Staatsanwaltschaft fuhr der Deutsche aus Schenefeld (Kreis Pinneberg) am 29. März 2022 mit dem Zeichen an der Heckscheibe die Hamburger Grindelallee entlang. In der Verhandlung erklärte er der Gerichtspressestelle zufolge, er habe mit dem Zeigen des Symbols provozieren und auf eine einseitige Parteinahme zugunsten der Ukraine hinweisen wollen. Er ordne sein Handeln nun aber als affektiv und verunglückt ein.
Nach Ansicht des Gerichts äußerte der Angeklagte damit aber nicht seine Kritik, sondern übernahm einfach das Symbol. In dem Zeichen liege über eine Solidarisierung mit Russland hinaus auch ein Gutheißen des Ukraine-Krieges, bei dem es sich um einen Angriffskrieg im Sinne des Völkerstrafgesetzbuches handele, erklärte ein Gerichtssprecher. Das "Z" stelle das Symbol der russischen Kriegführung dar. Der Buchstabe steht für die Parole "Za Pobedu" (Auf den Sieg). Das sei der Allgemeinheit aufgrund der breiten Berichterstattung in den Medien unmittelbar vor dem Tatzeitpunkt allgegenwärtig gewesen.