
Prozess um Solinger Kindermorde: Richter lässt sich nicht auf Tricks der Verteidgung ein
RTL
Solingen: Ein psychiatrischer Gutachter hatte Christiane K. die volle Schuldfähigkeit attestiert. Ein Antrag auf neue Begutachtung wurde jetzt abgelehnt.
Ist Christiane K. schuldfähig oder nicht? Um diese Frage zu klären wollte die Verteidigung die 28-Jährige neu begutachten lassen. Doch darauf ließ sich das Gericht nicht ein. Die Kammer sehe keine Anzeichen dafür, dass das Gutachten des psychiatrischen Sachverständigen falsch oder widersprüchlich sei, erklärte der Vorsitzende Richter am Mittwoch im Wuppertaler Landgericht. Die Mutter aus Solingen steht dort vor Gericht, weil sie fünf ihrer sechs Kinder getötet haben soll. Der Prozess kann damit ungehindert weitergehen. Christiane K. ist in einem Zwischenbericht die volle Schuldfähigkeit attestiert worden. Dagegen hat die Verteidigung einen neuen Befangenheitsantrag gegen den psychiatrischen Gutachter gestellt. Doch das Gericht wies den Antrag ab. Der Sachverständige habe weder grob fahrlässig noch vertuschend gehandelt. Daher bedürfe es keiner neuen Begutachtung. Der Experte sei als erfahren und gewissenhaft bekannt. Das Gutachten entspreche den gesetzlichen Vorschriften. Auch der Gutachter hatte sich gegen die Vorwürfe der Verteidigung gewehrt. Für die 28-Jährige geht es um viel: Ihr droht bei einer Verurteilung wegen Mordes lebenslange Haft. Ein neues psychiatrisches Gutachten, in dem ihr eine schwere Persönlichkeitsstörung diagnostiziert worden wäre, hätte die Angeklagte vor der lebenslanger Haft bewahren können. Darauf hatte die Verteidigung es mit ihrem Antrag offenbar abgesehen. Die mutmaßliche Mörderin hätte damit in eine geschlossene Psychiatrie eingewiesen werden können. Laut Verteidigung soll die Angeklagte als Jugendliche Opfer eines sexuellen Missbrauchs und einer Vergewaltigung geworden sein. Deshalb sei in einer Klinik in Viersen behandelt worden, dies sei aber vom Psychiater nicht ausreichend im Gutachten berücksichtigt worden.More Related News