
Prozess um Schadenersatz: Betriebsschließung im Lockdown
n-tv
Rostock (dpa/mv) - Das Oberlandesgericht in Rostock beschäftigt sich heute mit einer Schadenersatzklage im Zusammenhang mit einer Betriebsschließung im ersten Lockdown der Corona-Pandemie. Dabei klagen eine Gastronomin und ein Hotel- und Schwimmbadbetreiber gegen ihre Versicherungen. Diese argumentieren, dass Voraussetzung für den Eintritt des Versicherungsfalles sei, dass eine Anordnung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes vorliegen müsse. Covid-19 sei erst am 23.05.2020 zu den im Infektionsschutzgesetz aufgezählten Krankheitserregern aufgenommen worden. Die Betriebsschließungen lagen aber vor diesem Tag. (AZ: 4 U 15-21; 4 U 37-21)
Die Landgerichte in Stralsund und Neubrandenburg hatten die Klagen abgewiesen, weil die in den Versicherungsbedingungen enthaltene Aufzählung der versicherten Krankheiten und Krankheitserreger abschließend sei. Die Kläger seien aber der Ansicht, dass die Aufzählung der Krankheiten im Infektionsschutzgesetz nur beispielhaft sei, teilte das OLG mit.
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Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky: