Prozess um mangelnden Corona-Schutz von Senioren eröffnet
n-tv
In einem Pflegeheim breitet sich im Dezember 2020 das Coronavirus aus. 64 Seniorinnen und Senioren stecken sich an, 17 davon sterben. Hat die Heimleitung eine Mitschuld?
Hanau (dpa/lhe) - Vor dem Landgericht Hanau haben die drei Angeklagten den Vorwurf zurückgewiesen, während der Corona-Pandemie in dem von ihnen geleiteten Heim durch mangelnde Schutzmaßnahmen das Risiko einer Verbreitung des Virus erhöht zu haben. Als Folge sollen sich laut Anklage alle 64 Heimbewohner mit dem Virus infiziert haben und insgesamt 17 Bewohner daran gestorben sein.
Staatsanwalt Markus Jung warf dem Trio zur Eröffnung der Hauptverhandlung am Donnerstag vor, Empfehlungen des Robert Koch-Instituts für Alten- und Pflegeeinrichtungen und allgemeine Hygienemaßnahmen missachtet zu haben. So seien in dem Heim in der Nähe von Hanau auch nach Bekanntwerden des ersten Corona-Falls Anfang Dezember 2020 keine festen Kleingruppen eingerichtet und keine wirksame räumliche Trennung von Infizierten und Nicht-Infizierten eingeführt worden. Demenzkranke hätten in dem Heim ungehindert umherlaufen können. Bei zwei der Toten sei mit Hilfe von Obduktionen festgestellt worden, dass eine Covid-19-Infektion die Todesursache gewesen sei.
Bei den Angeklagten handelt es sich um die ehemalige Einrichtungsleiterin, den Pflegedienstleiter und dessen Stellvertreterin. Alle drei ließen durch ihre Anwälte den Vorwurf zurückweisen, die Bewohner im Stich gelassen zu haben.