Profis im Betriebsrat
Frankfurter Rundschau
So richtig der Freispruch für VW-Manager wegen der strittigen Höhe des Gehalts von Betriebsrat Osterloh ist, so sehr muss das Betriebsverfassungsgesetz verändert werden
Die Anklage im Prozess um die VW-Betriebsratsvergütung war so fundamentalistisch schlicht, dass sie zu Recht gescheitert ist: Weil ein Betriebsrat durch sein Ehrenamt weder Vor- noch Nachteile haben darf, soll er nach dieser Logik sein Berufsleben lang finanziell in der Spur bleiben, die er oder sie einst einschlug. Bernd Osterlohs Einkommen etwa soll sich auch Jahrzehnte später an der typischen Laufbahn eines Beanstandungsbehebers orientieren.
Das ist nicht nur weltfremd, es ist auch ungerecht gegenüber vielen, die ihren eigenen Weg suchen. Dass Osterloh seiner einstigen Lohngruppe in Qualifikation und Verantwortung entwachsen ist, wird niemand bestreiten. Betriebsräte großer Konzerne sind Profis, und darüber kann auch die Arbeitgeberseite nur froh sein. Ob es bis zu 750 000 Euro im Jahr sein sollten, ist Geschmackssache.
Das Betriebsverfassungsgesetz lässt Firmen ziemlich allein bei der Betriebsratsvergütung. Es entstammt einer anderen Arbeitswelt und sollte auf die Höhe der Zeit gebracht werden. Und es muss für die Festlegung der Vergütung Verfahren vorgeben, die Kungelei und Filz verhindern.