"Problembärin" darf nicht getötet werden
n-tv
Anfang April stirbt ein 26-jähriger Jogger in Italien, nachdem er von der "Problembärin" JJ4 angegriffen wird. Seitdem tobt ein Justizstreit über das Schicksal der Bärin. Nun schaltet sich das Oberste Verwaltungsgericht in Rom ein. Was jetzt mit der Bärin passiert, ist allerdings noch offen.
Das Oberste Verwaltungsgericht in Rom hat den Tötungsbefehl der "Problembärin" JJ4 aus dem Trentino in Norditalien gestoppt. In dem seit Monaten schwelenden Justizstreit um das Schicksal der Bärin, die Anfang April einen Jogger im Wald angegriffen und getötet hatte, hat das Gericht das Dekret der Provinzregierung vorerst ausgesetzt. Der von dem Präsidenten der Region Trentino-Südtirol, Maurizio Fugatti, erlassene Tötungsbefehl sei "unverhältnismäßig und nicht vereinbar" mit nationalen sowie überstaatlichen Rechtsvorschriften, hieß es in der Begründung.
Von der Verordnung ist zusätzlich zu JJ4 auch der "Problembär" MJ5 betroffen. Die Tötung der Tiere könne dem Staatsrat zufolge nur dann genehmigt werden, sollte es keine andere Lösung geben. Die Tötung sei nur als Ultima Ratio zu verstehen. Außerdem gibt es zur Tötung eine Alternative. Der italienische Tierschutzverein Lav, der gegen die Tötung Revision eingelegt hatte, schlug die Umsiedlung von JJ4 in ein Bärenreservat in Rumänien auf eigene Kosten vor. Die Richter forderten die Provinzregierung im Trentino zudem dazu auf, "die Umsiedlung in eine andere Einrichtung, möglicherweise außerhalb des Staatsgebietes", zu prüfen.
Allerdings steht im Dezember noch eine Anhörung vor dem Verwaltungsgericht von Trient aus. Dieses muss dann endgültig entscheiden. Der Verein Lav sieht sich mit dem Beschluss in seiner Forderung bestärkt, JJ4 in das Reservat im rumänischen Siebenbürgen umzusiedeln.