Pro-Palästina-Protest: Verwaltungsgericht entscheidet
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Das Pro-Palästina-Protestcamp sollte nach dem Willen der Stadt München nicht vor der Universität stattfinden. Ein Gericht sah das anders. Nun ist der Bayerische Verwaltungsgerichtshof am Zuge.
München (dpa/lby) - Nach der Genehmigung eines Pro-Palästina-Protestcamps vor der Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) in München durch einen Eilbeschluss des Verwaltungsgerichts geht die juristische Auseinandersetzung weiter. Man habe noch am Montagabend Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (BayVGH) eingelegt, teilte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) am Dienstag auf Anfrage mit. Die Behörde rechnete noch im Laufe des Tages mit einer Entscheidung. Am Montagabend hatte der Protest friedlich begonnen. Auch eine Pro-Israel-Mahnwache hatte sich postiert.
"Wir bedauern die Entscheidung des Verwaltungsgerichts München in erster Instanz, mit dem Bescheid sollten die Studierenden vor mehrtägigen Lärmbeeinträchtigungen geschützt werden", hieß es vom KVR. Das Camp soll nach Angaben der Behörde drei Tage dauern und wurde mit rund 100 Teilnehmern beantragt. Der Protest sollte sich demnach unter anderem gegen das Vorgehen der israelischen Armee in Rafah im Gaza-Streifen richten. Aus Angst vor massiven Störungen des wissenschaftlichen Betriebs ordnete das KVR eine Verlegung an, begrenzte die Zahl der Zelte auf fünf und verbot das Übernachten.
Dem schob das Verwaltungsgericht am Montag einen Riegel vor. Man sei im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes zu dem Ergebnis bekommen, dass eine Klage gegen diese Bestimmungen voraussichtlich Erfolg haben werde, begründete das Gericht. Nach vorläufiger Bewertung im Eilverfahren habe die Stadt ihre Gefahrenprognose nicht auf hinreichend konkrete und nachvollziehbare Umstände gestützt. Der Charakter als Dauerversammlung schließe das Nächtigen mit ein und habe einen ausreichenden Bezug zum Thema der Versammlung, das auf das Leben der Menschen in Gaza in Zelten aufmerksam machen wolle.