
Pressefreiheit: Karslruhe ist dafür
Frankfurter Rundschau
Die Kampagne der CDU in Sachsen-Anhalt für weniger Vielfalt und mehr Kontrolle der Medien ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht gibt die Beitragserhöhung um 86 Cent frei.
Das Bundesverfassungsgericht hat die Erhöhung des Rundfunkbeitrags um 86 Cent im Monat in Kraft gesetzt. Weil die Weigerung des Landes Sachsen-Anhalt, der Erhöhung zuzustimmen, verfassungswidrig war. Das gaben die Richterinnen und Richter am Donnerstag bekannt. Damit hatten die Verfassungsbeschwerden von ARD, ZDF und Deutschlandradio Erfolg. Die Erhöhung war bereits von der unabhängigen Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs (KEF) vorgeschlagen worden, sie gilt jetzt rückwirkend vom 21. Juli an. Damit hat das Bundesverfassungsgericht Neuland betreten. Denn es war das erste Mal, dass ein Bundesland sich gegen alle 15 anderen stellte und die erste Gebührenerhöhung seit zwölf Jahren zu blockieren suchte. Sachsen-Anhalts Ministerpräsident Reiner Haseloff hatte die Abstimmung über den ausgehandelten Staatsvertrag am 8. Dezember 2020 zurückgezogen, weil seine CDU im Landtag den Vorschlag der KEF ablehnte. Damit war die ab 1. Januar 2021 geplante Beitragserhöhung gesperrt, denn alle 16 Bundesländer müssen zustimmen. Solch ein Vorgang wird künftig nicht mehr möglich sein. Denn der Erste Senat in Karlsruhe unter Vorsitz des Gerichtspräsidenten Stephan Harbarth stellte jetzt fest, dass das System einheitliches Vorgehen der Länder erfordert. Sachsen-Anhalt hätte also „das Einvernehmen aller Länder“ herbeiführen müssen, wenn es vom KEF-Vorschlag abweichen wollte. Das sei dem Bundesland jedoch nicht gelungen. Dann im Alleingang die Zustimmung zu verweigern, sei verfassungswidrig gewesen.More Related News