Preisspaltung untersagt: Mainova darf Bestandskundschaft nicht bevorzugen
Frankfurter Rundschau
Die Mainova darf keine höheren Preise für Neukundinnen und Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung verlangen. Das hat das Landgericht Frankfurt entschieden.
Frankfurt - Am Montag vergangener Woche hat der Energieversorger Mainova angekündigt, die Preise für Strom und Erdgas für diejenigen zu senken, die seit dem 3. Januar in der Grund- und Ersatzversorgung sind. Als Begründung führte das Frankfurter Unternehmen an, dass „die Anpassung aufgrund der derzeitigen leichten Entspannung an den Energiemärkten möglich“, sei.
Genau am gleichen Tag hatte das Landgericht Frankfurt der Mainova untersagt, höhere Preise von Neukundinnen und -kunden in der Grundversorgung zu verlangen als von Bestandskunden. Die Praxis der Preisspaltung ist laut Gericht wettbewerbswidrig und verstößt gegen das Energiewirtschaftsgesetz. Als Erstes hat das Magazin „Der Spiegel“ darüber berichtet.
Am Sonntag meldete sich das Energieversorgungsunternehmen Lichtblick zu Wort, das die Klage gegen die Mainova angestrengt hatte: „Das Landgericht Frankfurt hat der Selbstbedienungsmentalität des Grundversorgers einen Riegel vorgeschoben“, sagt Markus Adam, Chefjurist von Lichtblick. Im konkreten Fall hatte die Mainova von Neukundinnen und Neukunden in der Grund- und Ersatzversorgung 79,88 Cent pro Kilowattstunde verlangt.
Ein Aufschlag von 245 Prozent gegenüber dem Preis von 32,61 für Bestandskundinnen und Bestandskunden. Im Februar war der Preis auf 57,70 gesenkt worden. Am vergangenen Montag teilte die Mainova mit, den Gaspreis auf 20,22 Cent je Kilowattstunde zu senken.
Aufgrund der gestiegenen Einkaufspreise an der Strombörse hatten Ende des vergangenen Jahres zahlreiche Stromversorger, vor allem Billiganbieter, Insolvenz angemeldet. Die Verbraucher:innen wurden automatisch von örtlichen Grundversorgern mit Elektrizität beliefert - unter anderem eben von Mainova. Dabei gaben die Grundversorger die gestiegenen Einkaufspreise nur an die Neukund:innen weiter. Der Mainova ist dieses Vorgehen nun untersagt worden. Nach eigenen Angaben bekam das Unternehmen 5000 Gaskunden und 7600 Stromkunden hinzu. (tim)