Prüfer benennen Pflichtverletzungen der Ex-Werkleitung
n-tv
Nach Vorwürfen, es habe sexualisierte Belästigungen und Machtmissbrauch gegeben, hatten Experten das Theater Erfurt unter die Lupe genommen. Nun gibt es erste Ergebnisse eines weiteren Gutachtens rund um die Affäre.
Erfurt (dpa/th) - Die frühere Werkleitung des Theaters Erfurt hat Juristen zufolge mehrere Pflichten verletzt. Dies ist ein Zwischenergebnis eines weiteren Untersuchungsberichts zur Affäre an dem Theater. Vertreter der mit der Expertise beauftragten Anwaltskanzlei stellten ihre vorläufigen Erkenntnisse am Mittwoch in Erfurt vor.
Unter anderem seien über mehrere Jahre viele Verträge ohne den erforderlichen Beschluss des Werkausschusses vergeben worden, sagte Rechtsanwalt Jörg Hübner. "Das stellt natürlich Pflichtverletzungen der Werkleitungen dar." Diese seien zwar nicht in Ordnung, genügten aber nicht, um die besonders hohen Anforderungen einer außerordentlichen fristlosen Kündigung zu rechtfertigen.
Zudem sei in mehreren Fällen das Mitbestimmungsrecht des Personalrats missachtet worden. Auch habe es die damalige Werkleitung versäumt, die Stadtverwaltung über die Missbrauchsvorwürfe zu informieren, so Hübner. Bei den übrigen Organen des Theater-Eigenbetriebs - also dem Oberbürgermeister, dem Stadtrat und dem Werkausschuss - seien bislang keine Pflichtverletzungen festgestellt worden. Die Untersuchungen liefen aber noch. "Wir waren uns sehr sicher, dass wir uns nichts vorzuwerfen haben", sagte Bausewein dazu am Mittwoch.