Präsident des Traunsteiner Landgerichts suspendiert
n-tv
Traunstein/München (dpa/lby) - Der Präsident des Landgerichts Traunstein ist vorläufig vom Dienst suspendiert worden. Dies habe das Bayerische Dienstgericht mit Beschluss vom 13. Oktober entschieden, teilte ein Sprecher des Oberlandeslandesgerichts München auf Anfrage mit. Der Beschluss geht demnach auf einen Antrag der Generalstaatsanwaltschaft München zurück, die ein Disziplinarverfahren gegen den Betroffenen führt. Zuvor hatte das "Traunsteiner Tagblatt" berichtet.
Gegen die Entscheidung habe der Betroffene Beschwerde eingelegt, hieß es. Der Dienstgerichtshof soll nun kurzfristig darüber entscheiden. Unabhängig davon habe der Betroffene seinen Eintritt in den Ruhestand beantragt und werde zum 31.01.2024 aus dem Justizdienst ausscheiden. Zu den Gründen der vorläufigen Suspendierung machte der Sprecher keine Angaben. Er verwies darauf, dass dienstgerichtliche Verfahren bis zum Eintritt in eine mündliche Verhandlung nicht-öffentlich seien. Für eine vorläufige Suspendierung müsse es aber überwiegend wahrscheinlich sein, dass der Betroffene ein Dienstvergehen begangen habe und voraussichtlich im Disziplinarverfahren aus dem Dienst entfernt werde.
Wie das "Traunsteiner Tagblatt" berichtet, hat die Staatsanwaltschaft München I bereits im Mai einen Strafbefehl gegen den Mann beantragt. Nach Angaben des Amtsgericht München ist bislang kein Strafbefehl erlassen worden. Eine Sprecherin des Amtsgerichts wies zudem auf die geltende Unschuldsvermutung hin.
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