Portugal lockert Corona-Maßnahmen für Reisende aus der EU – Was jetzt gilt
Frankfurter Rundschau
Aktuell stehen die Chancen gut, dass ein Sommerurlaub 2022 in Portugal möglich ist – helfen soll dabei das digitale Covid-Zertifikat der EU.
Aufgrund der Omikron-Welle haben viele europäische Länder zunächst ihre Corona-Maßnahmen weiter verschärft, um die Ausbreitung der ansteckenden Variante zu verlangsamen. Mittlerweile lockern viele EU-Staaten ihre Regeln allerdings wieder, da die Krankenhausauslastung trotz Omikron vielerorts nicht gestiegen ist. Gleichzeitig empfiehlt die EU-Kommission seit kurzem, dass das digitale Covid-Zertifikat für Reisen in der EU ausreichend sein sollte. Somit haben viele Länder ihre Verschärfungen zurückgenommen, sodass die Einreise für Geimpfte, Genesene und Getestete wieder einfacher möglich ist. Auch Portugal hat sich nun entschlossen, ein paar Maßnahmen zurückzunehmen. Was jetzt für Reisende gilt:
Seit Montag (7. Februar) dürfen Geimpfte und Genesene mit dem digitalen Covid-Zertifikat der EU wieder ohne zusätzlichen Test nach Portugal einreisen. So steht es in einem veröffentlichten Regierungsbeschluss, wie die Tagesschau berichtet. Eine vollständige Impfung bzw. Genesung darf nicht länger als sechs Monate zurückliegen. Für Ungeimpfte gilt weiterhin die Pflicht zur Vorlage eines negativen PCR-Tests, der maximal 72 Stunden alt ist, oder eines negativen Antigen-Schnelltests, der maximal 24 Stunden alt ist. Zuvor waren Antigen-Schnelltests bis zu 48 Stunden gültig, wie Euronews berichtet. Die elektronische Einreiseanmeldung (Passenger Locator Card) muss auch weiterhin von allen Reisenden vorgenommen werden.
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Die Testpflicht für Reisende ab zwölf Jahren – inklusive Geimpfte – hatte die portugiesische Regierung Anfang Dezember eingeführt. Ursprünglich war die Maßnahme bis zum 9. Februar angedacht gewesen.
Wie das Online-Portal reisevor9.de berichtet, hat die autonome portugiesische Insel Madeira schon in der Vorwoche beschlossen, die Testpflicht für Einreisende zu lockern. Seither sind Geboosterte, Genesene (deren Erkrankung maximal 180 Tage zurückliegt) und Kinder unter zwölf Jahren davon ausgenommen.