Polizist muss für Schäden an Streifenwagen haften
n-tv
Mit mehr als 90 Kilometern pro Stunde rast ein Berliner Polizist mit dem Streifenwagen zu einem Einsatz. Dabei kommt es zu einem Verkehrsunfall. Nun muss der Beamte für die Hälfte des Schadens aufkommen. Er hätte wegen der Verkehrslage vorsichtiger und langsamer fahren müssen, urteilt das Gericht.
Ein Polizist kann für Schäden an einem Streifenwagen haften, wenn er bei unklarer Verkehrslage mit zu hoher Geschwindigkeit zum Einsatzort fährt. Das entschied das Verwaltungsgericht Berlin und wies damit die Klage eines Polizeikommissars ab. Der Beamte war mit einer Geschwindigkeit von mehr als 90 Kilometern pro Stunde unterwegs gewesen. Er habe seine Sorgfaltspflichten "grob fahrlässig" verletzt, hieß es zur Begründung.
Der Polizeikommissar des Landes Berlin hatte nach Gerichtsangaben im November 2017 den Auftrag für einen Einsatz in Berlin-Lübars erhalten. Dort war ein "gegenwärtig stattfindender Einbruch" gemeldet worden. Der Polizist fuhr mit mehr als 90 Kilometern pro Stunde bei unübersichtlicher Verkehrslage. Der Aufprallunfall erfolgte dann trotz starker Bremsung mit einer Geschwindigkeit von 30 bis 35 Kilometern pro Stunde.
In der Folge sollte der Polizeikommissar für die Hälfte des Schadens am Einsatzfahrzeug aufkommen. Dabei warf ihm sein Arbeitgeber grobe Fahrlässigkeit hinsichtlich seiner dienstlichen Sorgfaltspflichten vor. Es sei ihm lediglich einfache Fahrlässigkeit vorzuwerfen, argumentierte der Kommissar. Bei der Einsatzfahrt sei zudem besondere Eile geboten gewesen, um die Einbrecher noch am Tatort anzutreffen. Das Verwaltungsgericht wies die Klage jedoch ab.