Polizeipräsident verurteilt Gewalt bei Kulturveranstaltung
n-tv
Gießen (dpa/lhe) - Nach der Gewalt gegen Helfer und Besucher einer umstrittenen eritreischen Kulturveranstaltung in Gießen hat der Gießener Polizeipräsident Bernd Paul die Angriffe verurteilt. "Diese Taten sind mit nichts zu rechtfertigen", erklärte Paul. "Ich versichere Ihnen, dass wir mit allen uns zur Verfügung stehenden Mitteln versuchen werden, die Täter zu ermitteln und zur Rechenschaft zu ziehen." Eine Arbeitsgruppe des Staatsschutzes ermittle nun wegen des Verdachts der Körperverletzung und der gefährlichen Körperverletzung, der Sachbeschädigung und des schweren Landfriedensbruchs.
Der Mitteilung zufolge hatten etwa 100 Menschen Helfer sowie Besucher der für Samstagabend geplanten Veranstaltung angegriffen. 26 Helferinnen und Helfer der Veranstaltung seien verletzt worden, auch sieben Polizisten hätten leichte Verletzungen davongetragen. Bei den mutmaßlichen Tätern habe es sich offenbar um Teilnehmer einer Versammlung gehandelt, die sich gegen die Veranstaltung gerichtet habe. Sie seien über Absperrungen geklettert und hätten unvermittelt Menschen mit Schlagstöcken, Eisenstangen, Messern und Steinen angegriffen, auch Polizisten seien attackiert und mit Steinen beworfen worden. Um den "überfallartigen Angriff" zu bewältigen, hätten die Beamten Pfefferspray und Schlagstock eingesetzt und weitere Einsatzkräfte hinzugezogen.
Vieles spreche dafür, dass es sich um geplante Aktionen gehandelt habe. Am Abend hatte die Polizei die Veranstaltung aufgelöst, um weitere Gefahren abzuwehren. Insgesamt 300 Beamtinnen und Beamten seien im Einsatz gewesen. Sie stellten die Identität von 75 Menschen fest, erteilten zahlreiche Platzverweise und stellten Beweismittel wie Schlagstöcke und Stichwaffen sicher.
Die Veranstaltung ist umstritten. Kritiker sehen eine problematische Nähe zur Regierung Eritreas. Vereine hatten im Vorfeld versucht, die Veranstaltung verbieten zu lassen, einen entsprechenden Eilantrag hatte das Verwaltungsgericht Gießen jedoch abgelehnt. Zur Begründung hatten die Vereine nach Angaben des Gerichts angeführt, die Veranstaltung werde "vom eritreischen Regime insbesondere genutzt, um volksverhetzende und gewaltverherrlichende Inhalte zu propagieren".
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