
Polizei ermittelt nach Rassismus-Vorwürfe von Amts wegen
n-tv
Berlin (dpa/bb) - Nach Rassismus-Vorwürfen gegen Berliner Polizisten ermittelt die Polizei wegen des Verdachts der Körperverletzung in Amt und wegen Nötigung. Das Verfahren sei angesichts der Schwere des Vorwurfs von Amts wegen eingeleitet worden, sagte am Dienstag eine Polizeisprecherin auf Anfrage. Hintergrund seien die Äußerungen eines jungen Mannes in einem veröffentlichten Video. Von ihm selbst liege der Polizei bislang keine Anzeige zu dem Vorfall vor. Auch keine andere Person habe dazu bislang Anzeige erstattet.
Der junge Mann gehört nach Angaben von Fridays for Future zu der Organisation. Er werde nun im Rahmen der Ermittlungen als Zeuge gehört, erklärte die Polizeisprecherin. Er sei von der Polizei auch über die sozialen Medien kontaktiert worden, habe sich selbst aber noch nicht gemeldet.
In dem veröffentlichten Video sagte dieser, er selbst und Begleiter hätten am Abend des 2. Juli in Kreuzberg beobachtet, wie Polizisten schwarze Menschen rassistisch kontrolliert hätten. Sie hätten darüber berichten wollen, aber Polizisten seien direkt zu ihnen gekommen. Er sei auf den Boden gelegt worden und habe keine Luft mehr bekommen. Ein Polizist habe mit dem Knie seinen Hals gegen den Boden gedrückt. Nach fünf Minuten sei er mit Handschellen an den Händen aufgestellt worden. Nach etwa 20 Minuten sei ein anderer Polizist mit seinem beschlagnahmten Handy gekommen und habe ihn gezwungen, sein Passwort zu verraten, obwohl er kein Video aufgenommen habe. Später sei er ohne sein Handy entlassen worden. Von dieser rassistischen Polizeigewalt sei er traumatisiert.
Die Polizei stellte den Ablauf anders dar, als er von Fridays for Future bereits Mitte vergangener Woche geschildert wurde: Polizisten hätten gegen 23.30 Uhr in der Skalitzer Straße einen mutmaßlichen Drogenhändler kontrolliert. Währenddessen sei eine Gruppe junger Erwachsener erschienen und habe sich "unmittelbar in den Bereich der polizeilichen Maßnahmen" begeben. Die Gruppe sei darauf hingewiesen worden, dass sie die Kontrolle nicht behindern dürfe, diese aber aus der Entfernung beobachten könne.
