Polen moniert EU-Menschenrechtskonvention
n-tv
Im Konflikt mit EU um die Wertigkeit nationaler und europäischer Rechte legt Polen nach: Das Verfassungsgericht erklärt Teile der EU-Menschenrechtskonvention für nicht mit der nationalen Verfassung vereinbar. Die EU ist über das Urteil besorgt. Aber auch im Land gibt es Kritik.
Die Menschenrechtskonvention der EU ist nach Ansicht des Verfassungsgerichts in Warschau in Teilen nicht mit der polnischen Verfassung vereinbar. Mit dieser Feststellung wies das Gericht ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zurück. "Das Verfassungsgericht kippt das EGMR-Urteil, das unser System verletzt", twitterte Vize-Justizminister Sebastian Kaleta. Der Europarat erklärte daraufhin, das Urteil gebe Anlass zur "Sorge".
Konkret geht es um Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention, die von 47 Staaten unterzeichnet wurde - darunter auch Polen. "Jede Person hat ein Recht darauf, dass über Streitigkeiten (...) oder über eine gegen sie erhobene strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren (...) verhandelt wird", heißt es darin.