
Plakate machen Stimmung gegen Deutschland
n-tv
Wenn die neue deutsche Außenministerin heute durch Warschau fährt, wird sie womöglich befremdliche Plakate wahrnehmen, auf denen Angela Merkel in eine Reihe mit Hitler und Goebbels gestellt wird. Ziel des Nazivergleichs sind Forderungen nach Reparationszahlungen - zumindest vordergründig.
Vor dem Antrittsbesuch der neuen deutschen Außenministerin Annalena Baerbock in Polen am Freitag verleiht eine drastische Plakataktion in Warschau polnischen Reparationsforderungen für Kriegsschäden Nachdruck. Die Poster zeigen die Ex-Kanzlerin Angela Merkel, Baerbocks Amtsvorgänger Heiko Maas und den Bundespräsidenten Frank-Walter Steinmeier sowie den deutschen Botschafter in Warschau, Arndt Freytag von Loringhoven, in einer Reihe mit Adolf Hitler und dem NS-Propagandaminister Joseph Goebbels.
"Sehr geehrter Herr Freytag, können sich die deutschen Verantwortlichen, die so interessiert sind an der Rechtsstaatlichkeit in anderen Ländern, endlich mit Deutschlands skandalöser Rechtlosigkeit auseinandersetzen und Polen Reparationen für die Schäden und Kriegsverbrechen des Zweiten Weltkrieges zahlen?", steht auf Englisch und Polnisch auf den Plakaten.

Bei einer Pressekonferenz sagt Russlands Präsident Wladimir Putin, mit der Einstellung der Kampfhandlungen einverstanden zu sein, stellt allerdings Bedingungen. Zum Beispiel müsse vor einer Waffenruhe geklärt sein, ob die ukrainischen Soldaten in Kursk ihre Waffen niederlegten und kapitulierten. Zudem müsse eine Waffenruhe "zu einem dauerhaften Frieden führen und die tiefer liegenden Ursachen dieser Krise angehen", meint Putin. Diese Ursachen sieht Russland nicht in seinem Angriffskrieg, sondern in der Fähigkeit der Ukraine, sich selbst zu verteidigen und seine Existenz aufrechtzuerhalten. Von den seit über drei Jahren formulierten Maximalforderungen des Kreml, die mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit das Ende der Ukraine bedeuten würden, rückt Putin weiterhin nicht ab. Die Reaktionen auf den Plattformen X und Bluesky:

Das BSW scheitert knapp am Einzug in den Bundestag. Die Partei macht mehrere Zählfehler geltend und klagt in Karlsruhe. Die Bundesverfassungsrichter weisen die Anträge allesamt ab. Im Kern urteilt es, dass das Wahlprüfungsverfahren nicht angetastet wird. Dies sieht rechtliche Schritte zu einem späteren Zeitpunkt vor.