Pflegeverband: Urteil hat kaum Konsequenz
ZDF
Lässt sich häusliche Pflege noch bezahlen? Das Urteil zu Pflegekräften hat viele aufgeschreckt. Den Verband für häusliche Betreuung nicht so.
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte festgestellt, dass bei einer Rund-um-die-Uhr-Betreuung über Wochen und Monate die betroffenen ausländischen Pflegekräfte Anspruch auf den gesetzlichen Mindestlohn haben. Dazu gehöre auch ein Bereitschaftsdienst, der ebenfalls voll vergütet werden müsse, hieß es im Urteil vom vergangenen Donnerstag (AZ: 5 AZR 505/20). Während jedoch Eugen Brysch von der Deutschen Stiftung Patientenschutz im Zusammenhang mit der BAG-Entscheidung von einem "Tsunami" spricht, der auf die ambulante Pflege und Familien mit pflegebedürftigen Angehörigen zurolle, bezeichnete der Geschäftsführer des Bundesverbandes für häusliche Betreuung und Pflege das Urteil als wirkungslos. Es sei "kalter Kaffee" - und dazu noch "ohne Koffein", sagt Frederic Seebohm an diesem Freitag im ZDF-Morgenmagazin. 90 Prozent der Pflegepersonen arbeiteten illegal, sagte Seebohm. Dieser Schwarzmarkt bleibe bestehen, werde vielleicht sogar wachsen. Der kleine Teil der Familien, der die häusliche Betreuung legal geregelt hätte, arbeite zudem meist mit anderen Modellen – beispielsweise mit freien Gewerbeschaffenden.More Related News