Partymuffel? Weihnachtsfeier ist kein Pflichttermin
Frankfurter Rundschau
Für manche Menschen gibt es nichts Schlimmeres, als mit Kolleginnen und Kollegen bei der Weihnachtsfeier einen auf gute Laune machen zu müssen. Egal, ob digital oder analog. Also: Muss man da hin?
Berlin - Gute Nachrichten für Weihnachtsmuffel: Zumindest an der Party im Unternehmen müssen sie nicht teilnehmen. Die betriebliche Weihnachtsfeier könne kein Pflichttermin sein, sagt Maximilian Wittig, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Partner bei der Kanzlei Wittig Ünalp in einem Interview mit der Zeitschrift „Arbeit und Arbeitsrecht“.
Eine Sache sollten Partymuffel aber beachten: Finden die Feierlichkeiten während der Arbeitszeit statt, sind dem Rechtsexperten zufolge nur die teilnehmenden Personen von der Arbeit befreit. Wer nicht mitfeiert, muss wie gewohnt arbeiten.
Wittig macht auf eine weitere Sache aufmerksam: Wer der Weihnachtsfeier fernbleibt, hat demnach auch keinen Anspruch auf Geschenke, sollten welche während des Events verteilt werden. dpa