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OVG verhandelt über Landschaftsschutzgebiet Hümmling
n-tv
Lüneburg (dpa/lni) - Das niedersächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) befasst sich am Dienstag mit dem Landschaftsschutzgebiet Hümmling im Emsland. In drei Normenkontrollverfahren gegen die Landschaftsschutzgebietsverordnung "Waldgebiete auf dem Hümmling" geht es den Antragstellern um eine Prüfung des Gebietes, wie das OVG in Lüneburg mitteilte. Sie sind Eigentümer von unter Schutz gestellten Waldflächen und machen geltend, dass die Voraussetzungen für eine Unterschutzstellung nicht gegeben seien, rügen die Verwendung von veraltetem Kartenmaterial und wenden sich gegen die Einbeziehung einzelner Flächen in das Schutzgebiet.
Die Verordnung datiert vom 19. Februar 2018. Das Gebiet umfasst 32 bewaldete Teilbereiche in der Geestlandschaft des Hümmlings, welche sich nordöstlich der Stadt Meppen und südöstlich der Stadt Papenburg erstreckt. Die unter Schutz gestellten Flächen haben eine Größe von rund 12 150 Hektar und werden forstwirtschaftlich genutzt. Der Landkreis Emsland hatte die fraglichen Waldflächen bereits mit einer früheren Verordnung vom 7. Juli 2014 unter Schutz gestellt. Dies war Voraussetzung dafür, dass das Niedersächsische Umweltministerium den Hümmling 2015 zum Naturpark erklärte. Das OVG hatte die Verordnung von 2014 jedoch in zwei Normenkontrollverfahren 2017 wegen eines formellen Fehlers bei der Bekanntmachung für unwirksam erklärt. Mit der nunmehr zur Überprüfung stehenden Verordnung von 2018 hat der Landkreis Emsland nach einer Wiederholung des Verfahrens eine im Wesentlichen mit der früheren Regelung übereinstimmende erneute Unterschutzstellung beschlossen.More Related News