OVG: Schließung von Clubs und Hotels rechtens
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Bautzen (dpa/sn) - Das sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) in Bautzen hat die Regeln der Corona-Notfallverordnung für Clubs, Bars und Hotels bestätigt. Demnach sind die angeordneten Schließungen von Kultur- und Freizeitbetrieben, Diskotheken, Clubs und Bars rechtens. Auch die Beschränkung der Gastronomieöffnungszeiten und das Verbot von touristischen Übernachtungen sind zulässig.
Der Freistaat Sachsen verfolge das legitime Ziel, Leben und Gesundheit der Bevölkerung zu schützen und die Funktionsfähigkeit des Gesundheitssystems sicherzustellen, erklärte das OVG am Freitag. Darum durfte er Maßnahmen beschließen, um Kontakte zu reduzieren. Die Schließungen und Beschränkungen von Betrieben seien "notwendig und erforderlich". Auch die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen sei angemessen. (Az.: 3 B 428/21 und 3 B 420/21)
In einem dritten Eilverfahren entschieden die Oberverwaltungsrichter, dass die 2G-Pflicht nicht für Fahrprüfungen gilt. Zwar bestehe in Fahrschulen, Bootsschulen oder Flugschulen die Pflicht, einen Nachweis für eine Impfung oder Genesung (2G) vorzulegen. Davon seien aber nicht die Fahrprüfungen erfasst, weil sie nicht Teil der Fahrschule seien. (Az.: 3 B 429/21)