OVG: Keine Pensionsansprüche bei fehlender Verfassungstreue
n-tv
Magdeburg (dpa/sa) - Das Oberverwaltungsgericht Sachsen-Anhalt hat die Pensionsansprüche eines ehemaligen Beamten wegen fehlender Verfassungstreue aberkannt. Damit bestätigte das Gericht eine entsprechende Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Magdeburg aus dem Jahr 2021 und wies die Berufung des Beklagten zurück, wie das OVG am Donnerstag mitteilte.
Der 1963 geborene Ruhestandsbeamte war laut OVG unter anderem als Berufsbeamter bei der Bundeswehrverwaltung tätig. Seit 2020 befand er sich wegen Dienstunfähigkeit im Ruhestand. In einem beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren war dem Mann vorgeworfen worden, bei der Landtagswahl 2016 in Sachsen-Anhalt für die NPD kandidiert und unter seinem Facebook-Profil öffentlich Beiträge gepostet zu haben, "welche eindeutig Bezüge zum Rechtsextremismus enthielten".
Das OVG begründete die Entscheidung, das Ruhegehalt zu entziehen, damit, dass der Mann durch die Kandidatur für die NPD gegen die beamtenrechtliche Kernpflicht zur Verfassungstreue verstoßen habe. "Beamte, die zum Staat in einem besonderen öffentlich-rechtlichen Dienst- und Treueverhältnis stehen, (...) müssten sich zu der freiheitlichen demokratischen, rechts- und sozialstaatlichen Grundordnung des Grundgesetzes bekennen und für sie einstehen", hieß es in einer Mitteilung. Dies sei bei dem Beklagten nicht der Fall.
Seine öffentlichen Äußerungen auf Facebook seien zudem dazu angetan, "die Bundesrepublik Deutschland, ihre verfassungsmäßigen Organe und die geltende Verfassungsordnung zu diffamieren und lächerlich zu machen". Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.