OVG: Keine Ausnahme von 3-G-Regel im Kreistag
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Greifswald/Parchim (dpa/mv) - Zwei Mitglieder des Kreistages Ludwigslust-Parchim sind auch vor dem Oberverwaltungsgericht (OVG) in Greifswald mit ihrem Antrag gegen die im Kreistag geltende 3-G-Regel gescheitert. Wie das OVG am Donnerstag mitteilte, wollten sie ohne Nachweis einer Impfung gegen das Coronavirus, eines negativen Schnelltests oder einer Genesung Zutritt zur Kreistagssitzung am Freitag erhalten.
Dafür hätten sie beim zuständigen Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen eine entsprechende Anordnung beantragt. Nachdem das Gericht diesen abgelehnt hatte, hat nun das OVG eine Beschwerde gegen diese Entscheidung zurückgewiesen. Das Gericht habe nicht die Überzeugung gewinnen können, die Anordnung sei offensichtlich rechtswidrig, hieß es. Zuvor hätte das Verwaltungsgericht darauf verwiesen, dass die Antragssteller auch per Ton- und Videoübertragung an der Sitzung teilnehmen könnten.
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