
OVG: "Gedenkstein" in Zinnwald darf stehenbleiben
n-tv
Nachdem die rechtsextremen Freien Sachsen in Zinnwald einen Gedenkstein gegen die Corona-Maßnahmen errichtet hatten, war die Empörung groß. Nach langem Hin und Her soll nun der Stein vorerst stehen bleiben.
Bautzen (dpa/sn) - Der von der rechtsextremen Partei Freie Sachsen aufgestellte Gedenkstein gegen die Corona-Maßnahmen in Zinnwald nahe der tschechischen Grenze darf vorerst stehenbleiben. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) habe den im Mai vom Dresdner Verwaltungsgericht gefällten Beschluss - den Gedenkstein zu entfernen - geändert, teilte das Gericht am Dienstag in Bautzen mit. Die Aufschrift auf dem Grabstein - "Zur Erinnerung an die Opfer des Corona-Impfexperiments und der Zwangsmaßnahmen des Kretschmer-Regimes" - sei vom Grundrecht der Meinungsfreiheit geschützt und erfülle deshalb keine Straftatbestände.
Der ungefähr zwei Meter hohe Stein steht auf einem nicht umzäunten Grundstück der Partei. Er war Ende April von der Kleinstpartei aufgestellt worden und hatte in den vergangenen Monaten bei vielen Menschen für Empörung gesorgt. Gegen eine von der Dresdner Polizei ausgesprochene Verfügung, den Stein zu entfernen und ihn unverzüglich so abzudecken, dass die Inschrift nicht mehr lesbar ist, hatte die Partei zunächst Widerspruch erhoben. Diesen hatte die Polizei zurückgewiesen, woraufhin die Partei Klage erhob. Kurz darauf führte das Dresdner Verwaltungsgericht auf, dass wegen der eingravierten Aufschrift eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit bestehe. Dem ist das OVG jedoch nicht gefolgt.
Nach dessen Angaben fehlt es an einer für das polizeiliche Einschreiten erforderlichen Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung. Meinungen seien nach der Rechtsprechung grundrechtlich geschützt, ohne dass es darauf ankomme, ob die Äußerung als wertvoll oder wertlos, richtig oder falsch, gefährlich oder harmlos, abzulehnen oder billigenswert eingeschätzt wird. Dies gelte auch für fernliegende, irrige, anstößige oder abwegige Meinungen. Bürgerinnen und Bürger sowie Parteien seien grundsätzlich auch frei, grundlegende Wertungen in Frage zu stellen oder die Änderung tragender Prinzipien zu fordern.
