OVG entscheidet über Naturschutzgebietsverordnung
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Lüneburg (dpa/lni) - Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg will heute (10.30/13.00 Uhr) in drei Normenkontrollverfahren über die von der Region Hannover erlassene Naturschutzgebietsverordnung "Totes Moor" am Steinhuder Meer entscheiden. Im Kern geht es um Konflikte zwischen Wassersport und Naturschutz. Die Verordnung bezieht sich auf ein 3179 Hektar großes Gebiet, das Flächen am Steinhuder Meer sowie Wasserflächen im ost-nordöstlichen Bereich umfasst. Zum einen wollen Veranstalter von Ballonfahrten gerichtlich klären lassen, ob in einer Naturschutzgebietsverordnung Vorgaben für den Luftverkehr geregelt werden dürfen.
Im zweiten Verfahren geht es dem Betreiber eines Yachtclubs um das Verbot, die Wasserfläche zu befahren. Im dritten Antrag geht es einem Besitzer von Flächen im Naturschutzgebiet um das generelle Verbot der Forstwirtschaft sowie Beschränkungen, die für den Torfabbau gelten.
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