
Organspende soll auch bei Herzstillstand möglich werden
n-tv
Zwingende Voraussetzung für eine Organentnahme ist bislang der Hirntod. Das schränkt die Zahl der potenziellen Spender ein. Diese werden in Deutschland jedoch dringend benötigt. Mit einer Reform will die FDP dem Problem nun begegnen.
Die FDP im Bundestag will die Todesdefinition als Voraussetzung für eine Organspende erweitern. So soll künftig auch der Herz-Kreislauf-Stillstand Grundlage für eine vorher selbstbestimmte Entnahme von Organen sein - bisher musste zwingend der Hirntod nachgewiesen werden.
Damit könnten die Spenderzahlen weiter erhöht werden, sagte die Rechtspolitikerin Katrin Helling-Plahr der "Welt". Zeitgleich trage man "dem individuellen Selbstbestimmungsrecht auch im Zusammenhang mit dem eigenen Tod Rechnung". Ein entsprechendes Positionspapier soll dem Bericht zufolge in Kürze von der Fraktion beschlossen werden.
Potenzielle Spender sollen ihren Willen dann über ein explizit dafür vorgesehenes zusätzliches optionales Feld im Organspende-Register oder auf Organspendeausweisen festhalten können. "Aus medizinischer Sicht gibt es keinen Goldstandard bei der Erklärung des Todes", sagte Andrew Ullmann, gesundheitspolitischer Sprecher der Fraktion und Universitätsprofessor in Würzburg der "Welt".