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Opposition prüft Mandatsübergabe auf Kühne-Hörmann
n-tv
Wiesbaden (dpa/lhe) - Die Opposition von SPD und FDP im hessischen Landtag bezweifelt die rechtmäßige Übergabe des Abgeordnetenmandats des zurückgetretenen Ministerpräsidenten Volker Bouffier an die ehemalige hessische Justizministerin Eva Kühne-Hörmann (beide CDU). Zu den rechtlichen Fragen solle ein Gutachter beauftragt werden, teilten der SPD-Fraktionsvorsitzende Günter Rudolph und der Wahlrechtsexperte der FDP-Fraktion, Jörg-Uwe Hahn, am Mittwoch in Wiesbaden mit.
Es sei zu klären, ob die Landesregierung in einer "Nacht-und-Nebel-Aktion" eine "Lex Kühne-Hörmann" geschaffen habe, um der Ex-Ministerin ein Landtagsmandat zu sichern. Die bis Mai gültige Fassung des Landeswahlgesetzes lasse sich so verstehen, dass für einen direkt gewählten Abgeordneten - wie Bouffier - nur dessen Ersatzkandidat aus dem Wahlkreis nachrücken kann und keine Kandidatin von der Landesliste der Partei.
Der Ersatzkandidat im Gießener Wahlkreis, Sven Simon, hatte auf das Mandat verzichtet. Daher rückte Kühne-Hörmann nach. Grundlage dafür sei eine nur 14 Tage zuvor vorgenommene Gesetzesänderung, erklärten die Fraktionen von SPD und FDP. Sie forderten die Landesregierung auf, die gesetzgeberischen Abläufe transparent darzustellen. Kühne-Hörmann war vom neuen Ministerpräsidenten Boris Rhein (CDU) nicht mehr für das Kabinett berücksichtigt worden.