Omikron-Verfügung: Im Notfall längere Arbeitszeiten
n-tv
Staatsregierung und Behörden treibt die Sorge um, dass die Omikron-Variante wichtige Bereiche des öffentlichen Lebens lahm legen könnte.
München (dpa/lby) - Arbeitnehmer in zwölf Bereichen von der Abfallentsorgung über Landwirtschaft bis Versicherungen müssen sich in der Omikronwelle auf eine mögliche Zwangsverpflichtung zu längeren Arbeitszeiten einstellen. Die sieben Bezirksregierungen haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die Gewerkschaft Verdi kündigte am Dienstag Klagen an.
An Werktagen könnten Arbeitgeber im Falle eines Falles bis zu zwölf Stunden Arbeitszeit anordnen, wobei die Wochenarbeitszeit 60 Stunden nicht überschreiten soll. Sofern die Arbeit nicht an Werktagen erledigt werden kann, ist auch Sonntagsarbeit erlaubt.
"Die Beschäftigten haben den Laden bis an die Erschöpfungsgrenze und teilweise darüber hinaus am Laufen gehalten", kritisierte Verdi-Landesbezirksleiterin Luise Klemens in München. "Jetzt die zulässige Höchstarbeitszeit heraufzusetzen und Sonntagsarbeit zu erlauben, ist eine unerträgliche Zumutung."