
OLG: Müll muss nicht auf Wertgegenstände untersucht werden
n-tv
Koblenz (dpa/lrs) - Müll muss ohne weitere Hinweise vor der Entsorgung nicht auf Wertgegenstände untersucht werden. Das teilte das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz am Mittwoch mit. Der Beschluss geht auf einen Fall im Jahr 2019 zurück und ist den Angaben zufolge rechtskräftig (Az: 8 U 1596/20).
Vor rund anderthalb Jahren habe die Klägerin wegen einer Lungenentzündung im Krankenhaus gelegen. Bei einem Besuch habe die Beklagte - die Lebensgefährtin des Sohnes der Klägerin - benutzte Papiertaschentücher auf dem Nachttisch entsorgt und in einen Ofen geworfen. Was sie nicht wusste: Die Zahnprothese der Klägerin war in eines der Taschentücher eingewickelt. Die Klägerin forderte einen Schadenersatz in Höhe von rund 11.800 Euro. Das Landgericht wies die Klage ab mit der Begründung, dass die Beklagte nicht vorsätzlich oder fahrlässig die Prothese beschädigt habe. Die Klägerin legte Berufung ein.More Related News
