OLG: Keine Bestechlichkeit bei Maskendeals
n-tv
Wegen lukrativer Maskendeals stehen die CSU-Politiker Sauter und Nüßlein unter Korruptionsverdacht, die Empörung über ihr Gewinnstreben mitten in der Pandemie ist groß. Nun stellt das OLG München klar: Bestechlichkeit sehen die Richter in dem Fall nicht.
In der Affäre um umstrittene Geschäfte mit Corona-Schutzmasken haben die drei Beschuldigten vor dem Oberlandesgericht (OLG) München einen entscheidenden Erfolg errungen: Das OLG sieht im Handeln des mittlerweile aus der CSU ausgetretenen Ex-Bundestagsabgeordneten Georg Nüßlein, des CSU-Landtagsabgeordneten Alfred Sauter und eines beschuldigten Unternehmers "den Tatbestand der Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern nicht erfüllt". Das teilte das Gericht mit.
Die Generalstaatsanwaltschaft München hatte ein Ermittlungsverfahren gegen die drei unter anderem wegen Korruptionsverdachts eingeleitet. Grundlage ist Paragraf 108e des Strafgesetzbuchs - Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern. Nüßlein und Sauter sollen für die Vermittlung von Corona-Maskengeschäften im Jahr 2020 viel Geld bekommen haben, Nüßlein 660.000 Euro, Sauter sogar 1.243.000 Euro.
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