OLG Celle hebt Freispruch nach gefälschtem Impfpass auf
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Celle (dpa/lni) - Wer einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke auch vor Ende des Jahres 2021 vorgezeigt hat, um ein Impfzertifikat zu erhalten, kann nach einem Urteil des Oberlandesgerichts Celle wegen Urkundenfälschung belangt werden. Das Gericht hob einen Freispruch des Amtsgericht Stade vom 24. Januar auf und verwies den Fall zurück zur neuen Verhandlung, hieß es in einer Mitteilung am Montag.
Der Senat schloss sich einer bereits von den Oberlandesgerichten Hamburg und Stuttgart vertretenen Auffassung an: Wer einen gefälschten Impfpass in einer Apotheke vorgelegt hat, habe sich deshalb nach der damaligen Rechtslage wegen Urkundenfälschung strafbar gemacht. Das Amtsgericht muss jetzt näher feststellen, ob der vorgelegte Impfpass tatsächlich gefälscht war.
Diese Rechtsfrage stellte sich nur bei Taten vor dem 24. November 2021. Mit Wirkung ab diesem Tag hat der Gesetzgeber den Tatbestand erweitert auch auf die Vorlage in Apotheken, der Gebrauch gefälschter Impfpässe ist inzwischen nach dieser Vorschrift strafbar. Das Urteil des Oberlandesgerichts ist rechtskräftig.