OLG: Bußgeld wegen Verstoß gegen Kontaktverbot rechtswidrig
n-tv
Jena (dpa/th) - Ein von der Stadt Weimar wegen eines Verstoßes gegen das Kontaktverbot nach der 3. Thüringer Corona-Verordnung verhängtes Bußgeld war rechtswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht bereits am 10. August, wie das Gericht am Dienstag in Jena mitteilte (Az.: 1 OLG 121 SsRs 30/2). Die Richter begründeten das damit, dass das Gesundheitsministerium in Erfurt für den Erlass der Verordnung nicht zuständig gewesen sei.
Im konkreten Fall ging es um ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Ein Weimarer hatte sich mit sechs anderen Menschen auf seinem Grundstück getroffen, obwohl das laut Eindämmungsverordnung untersagt war. Gegen den Bußgeldbescheid der Stadt legte er Einspruch ein. Das Amtsgericht Weimar stellte zwar fest, dass der Mann gegen das Kontaktverbot verstoßen hatte, sprach ihn aber dennoch frei und begründete dies damit, dass die Verordnung verfassungswidrig gewesen sei. Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim Oberlandesgericht ein, die jetzt aus formalen Gründen zurückgewiesen wurde. Bei der Entscheidung beriefen sich die Richter auf ein Urteil des Verfassungsgerichtshofs, wonach das Gesundheitsministerium nicht die Kompetenz gehabt habe, eine Eindämmungsverordnung zu erlassen.More Related News