Ohne Gnade: Land gewährt auch 2021 keine Weihnachtsamnestie
n-tv
München (dpa/lby) - In Bayern wird es im Jahr 2021 keine sogenannte Weihnachtsamnestie geben. Wie auch in den Jahren zuvor werden so keine Häftlinge zur Weihnachtszeit vorzeitig entlassen, deren Haft wenig später geendet hätte. Eine Weihnachtsamnestie "würde einen nicht sachlich gerechtfertigten Vorteil gegenüber anderen Gefangenen gewähren, deren Haftzeit – zufällig – zu anderen Zeiten endet, etwa an Ostern oder Pfingsten", hieß es vom in München sitzenden Bayerischen Staatsministerium der Justiz am Mittwoch dazu.
Die sogenannte Weihnachtsamnestie soll Häftlingen, die ohnehin rund um den Jahreswechsel entlassen werden, ein schönes Fest bescheren - und ihnen ermöglichen, Hilfsangebote und Beratungsstellen zu nutzen, bevor diese in die Weihnachtspause gehen.
Unter bestimmten Voraussetzungen können Gefangene jedoch nach dem bayerischen Strafvollzugsgesetz am vorherigen Werktag entlassen werden, "wenn das Strafende in die Zeit vom 22. Dezember bis zum 6. Januar fällt", erklärte das Justizministerium. "Zum Jahreswechsel 2020/2021 wurde die Entlassung von 239 Gefangenen auf diese Weise vorverlegt." Für den anstehenden Jahreswechsel stünden allerdings noch keine Zahlen bereit.