OB Palmer informiert über Verpackungssteuer in Tübingen
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Ab dem 1. Januar wird in Tübingen für Coffee-to-go-Becher oder Boxen für das Mittagessen eine Verpackungssteuer fällig. Wirte sollen nun auf Mehrweg umstellen. Wie das geht, erklärt OB Palmer.
Tübingen (dpa/lsw) - Mit einem Jahr Verspätung führt Tübingen zum 1. Januar 2022 eine Steuer für Einwegverpackungen und Einwegbesteck ein. Wie diese Steuer funktioniert und wie die Stadtverwaltung die Betriebe dabei unterstützt, will Oberbürgermeister Boris Palmer (Grüne) heute in einer Onlineveranstaltung erklären. Geplant ist, dass Einwegverpackungen und Einweggeschirr mit jeweils 50 Cent netto besteuert werden. Für Einwegbesteck beträgt die Steuer 20 Cent netto. Zahlen müssen die Steuer die Händler, die Take-away-Gerichte und Kaffee zum Mitnehmen in nicht wiederverwendbaren Verpackungen verkaufen. Ziel ist es, den Verpackungsmüll in Tübingen zu reduzieren.
Nach Kenntnis des Deutschen Städtetags hat bisher keine weitere Kommune eine solche Steuer erhoben. 1998 hatte Kassel eine Verpackungssteuer einführen wollen, war aber vor dem Bundesverfassungsgericht gescheitert. Unter Berufung auf dieses Urteil ist eine Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof in Mannheim gegen die Tübinger Verpackungssteuer anhängig. Nach Auskunft der Stadt Tübingen ist eine mündliche Verhandlung in dem Normenkontrollverfahren für das erste Quartal 2022 geplant.