Nutzung einiger kommunaler Brücken eingeschränkt
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In Mecklenburg-Vorpommern sind die Kommunen für einen Großteil der Brücken verantwortlich. Wie sind sie dem gewachsen?
Schwerin (dpa/mv) - Tonnage-Begrenzungen und reduzierte Fahrspuren: Die Kommunen sind für einen Großteil der Brücken in Mecklenburg-Vorpommern verantwortlich und kommen mit deren Erneuerung nicht überall hinterher. Einschränkungen bei der Nutzbarkeit einzelner Brücken sind die Folge. Das ergab eine Umfrage der Deutschen Presse-Agentur bei Landkreisen und kreisfreien Städten.
Im Landkreis Vorpommern-Greifswald sind aktuell zwei Brücken in ihrer Befahrbarkeit eingeschränkt, wie ein Kreissprecher berichtete. Es handele sich um die Brücke über die Zarow im Zuge der Kreisstraße 52 und die Brücke über den Peene-Süd-Kanal in Zuge der Kreisstraße 59. Es gebe dort eine Tonnage-Begrenzung und die Einengung auf eine Fahrspur. Der Landkreis ist nach seinen Worten für 33 Brücken verantwortlich. Der Ersatzneubau der beiden maroden Brücken werde gegenwärtig geplant.
Im Landkreis Nordwestmecklenburg gibt es laut Landratsamt bei drei Brücken an Kreisstraßen Tonnage-Beschränkungen infolge ihres Zustandes, ebenso im Landkreis Mecklenburgische Seenplatte. In Schwerin sind nach Worten einer Sprecherin "einige kleinere Bücken" betroffen.